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Der ( wünschenswerte ) Ablauf einer Welpenübernahme


 

Bei uns kaufen sie nicht nur einen Welpen mit einem Vertrag und gut ist, sondern sie bekommen eines unserer Babys als Mitglied in ihre Familie.


 

Wir geben ihnen unser Baby zu weiteren Aufzucht und Pflege in ihre Hände, möchten aber durch guten Kontakt gerne helfen wenn es Schwierigkeiten gibt. Deshalb sind wir auch ständig erreichbar.


 

Das soll jetzt natürlich nicht heißen das wir dem neuen Halter ständig auf der Pelle hängen. Wir möchten nur gerne einen freundschaftlichen Kontakt behalten und wissen wie sich unsere „Kinder“ entwickeln um letztendlich unsere Zucht in den weiteren Würfen noch zu verbessern.

 


 


A B E R......
was früher einmal per Handschlag besiegelt wurde geht, dank unseres Rechtstaates mit seinen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, heutzutage nur noch mit vorgeschriebenen Handlungsvorschriften.
Deshalb die jetzt folgenden Paragraphen die genauestens gelesen werden sollten bevor ihr euch entscheidet Kontakt aufzunehmen.

 

so sollte es dann bei uns wie folgt ablaufen :

§ 1

a ) Sie können sich auf eine Interessentenliste bei uns für den nächsten geplanten Wurf eintragen lassen.

Dazu benötigen wir ihre umfassenden Kontaktdaten.

Es entsteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Welpen.

Der Eintrag ist nicht mit finanziellen Leistungen verbunden.

Die Daten sind vertraulich und werden nicht weiter gegeben.


b ) Wir informieren nur über unsere Homepage/ Facebook oder auf Anfrage durch den Interessenten über den Verlauf /Fortschritt des geplanten Wurfes.


c ) Bei langfristigen Einträgen (mehr als 3 Monate) in die Liste sollte der Interessent sich zwischendurch mit dem Züchter in Verbindung setzen um sein Interesse weiterhin zu bestätigen. Kommt es zu keinem Kontakt, innerhalb der 3 Monate. wird der Interessent in der Liste als ruhend an die letzte Position gesetzt und weiter bestehender Kontaklosigkeit gelöscht.


d ) Der Züchter kann eine Zusage erst machen wenn der Wurf gefallen ist und Anzahl sowie Geschlecht feststehen.


e ) Der Züchter ist nicht an die Eintragsreihenfolge der Liste gebunden.


f ) Welpen die vorab via Internet und/oder telefonisch ausgesucht werden gelten zunächst als vorgemerkt und stehen nur noch bedingt zur Wahl. Für eine Reservierung gilt §6.  Reservierte Welpen werden bekannt gegeben.


§2.

Die Welpen dürfen erst ab der 4. - 5. Lebenswoche besucht werden. Hier ist eine starre Terminplanung unabdingbar.


§3.

Bis zur Abgabe mit mind. 8 Wochen  sollte jeder seinen Welpen sooft besuchen wie es ihm möglich ist. Terminliche Absprachen sollten erfolgen.


§4.

Der Kaufpreis ( 1600,- € ) ist verbindlich und nicht verhandelbar.

§5.

Kein Welpe wird unser Haus verlassen bevor nicht der ganze Preis bezahlt ist.

§6.

Ein Welpe gilt erst dann als verbindlich reserviert wenn eine Reservierungsgebühr von 400,-€ geleistet wird.    Die Gebühr sollte bereits am Tage der Auswahl, auch bei Vorabauswahl via Internet in den ersten 4 Lebenswochen,  erfolgen um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Sie wird mit dem Gesamtpreis bei Abnahme verrechnet.


§ 7

Bei einem Verkauf nach ausserhalb der BRD ist es die Pflicht des Käufers die Einfuhrbestimmungen seines Landes zu ermitteln. Erforderliche zusätzliche Dokumente werden wir auf Anforderung beschaffen. Für Dänemark, Belgien und die Schweiz verfügen wir bereits über Kenntnisse und Erfahrungen
Eine Haftung oder Mithaftung durch uns, bei etwaigen Verstößen durch unterlassen, ist ausgeschlossen.

§ 8

Die Abgabe der Welpen erfolgt grundsätzlich am folgenden Wochenende nachdem sie 8 Wochen alt geworden sind.

Für einen, auf Wunsch des Käufers, längeren Verbleib des Welpen berechnen wir eine Pauschale von 15,-€ pro Tag für die Versorgung und Beaufsichtigung. Notwendig werdende ärztliche Behandlungen, sofern nicht durch den Züchter verschuldet, gehen zu Lasten des Käufers.

§ 9

Die Abgabe des Welpen kann sich verzögern wenn der Welpe sein Mindestabgabegewicht von ca 6 Kg nicht erreicht hat oder medizinische Bedenken durch unseren Tierarzt vorliegen.

§ 10.

Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr bei Nichtabnahme ist nicht möglich.

§ 11. Die Lieferung oder der Versand, auch durch sachkundige Unternehmen oder Personen, eines Welpen ist nicht möglich.


 
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